Ein Gewerbe musst du grundsätzlich anmelden, sobald du eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, die nicht freiberuflich ist. Das gilt... [mehr]
Um die Kleinunternehmerregelung in Deutschland in Anspruch zu nehmen, folgende Schritte notwendig: 1. **üfung der Voraussetzungen**: Stelle sicher dass dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreitet und im laufenden Jahr vorauss 50.000 Euro nicht übersteigt. 2. **Anmeldung des Gewerbes**: Melde dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Hierbei musst du angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. 3. **Steuerliche Anmeldung**: Melde dich beim Finanzamt an. Du musst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, in dem du die Kleinunternehmerregelung ankreuzt. 4. **Umsatzsteuer-Identifikationsnummer**: Falls du im internationalen Handel tätig bist, beantrage eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beim Finanzamt. 5. **Rechnungsstellung**: Stelle sicher, dass deine Rechnungen den Hinweis enthalten, dass du die Kleinunternehmerregelung anwendest und keine Umsatzsteuer ausweist. 6. **Buchführung**: Führe eine einfache Buchhaltung, um deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist in der Regel ausreichend. 7. **Jahressteuererklärung**: Reiche jährlich deine Steuererklärung ein, in der du deine Einnahmen angibst. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Ein Gewerbe musst du grundsätzlich anmelden, sobald du eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, die nicht freiberuflich ist. Das gilt... [mehr]