Wie sollten Zytostatika nach BAK-Leitlinie gekennzeichnet werden?

Antwort

Nach der Empfehlung der Bundesapothekerkammer (BAK) sollten Zytostatika wie folgt gekennzeichnet werden: 1. **Name des Patienten**: Der vollständige Name des Patienten sollte auf dem Etikett stehen. 2. **Name des Arzneimittels**: Der Handelsname oder der generische Name des Zytostatikums. 3. **Dosierung**: Die genaue Dosierung des Medikaments, einschließlich der Konzentration und der Menge. 4. **Applikationsweg**: Der vorgesehene Verabreichungsweg (z.B. intravenös, oral). 5. **Herstellungsdatum und -uhrzeit**: Das Datum und die Uhrzeit, zu der das Medikament hergestellt wurde. 6. **Verfallsdatum und -uhrzeit**: Das Datum und die Uhrzeit, bis zu der das Medikament verwendet werden sollte. 7. **Chargennummer**: Die Chargennummer des verwendeten Zytostatikums. 8. **Besondere Hinweise**: Eventuelle besondere Hinweise zur Lagerung oder Handhabung. Diese Kennzeichnung soll sicherstellen, dass die Zytostatika korrekt und sicher angewendet werden. Weitere Details und spezifische Anforderungen können in der jeweiligen BAK-Leitlinie nachgelesen werden.

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