In der Regel ist es nicht zulässig, zwei identische KG-Rezepte (Krankengymnastik-Rezepte) gleichzeitig durchzuführen. Die Abrechnung und Durchführung von Therapien sollte in der Regel auf einem Rezept basieren, um eine Überversorgung zu vermeiden und die Qualität der Behandlung sicherzustellen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Fachverband zu erkundigen, um spezifische Informationen und Richtlinien zu erhalten.