Die integrierte Versorgung ist in Deutschland im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, insbesondere im SGB V. Dort finden sich die rechtlichen Grundlagen für die integrierte Versorgung, die darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu fördern und eine patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten. Die Regelungen umfassen unter anderem die Voraussetzungen für Verträge zur integrierten Versorgung und die Finanzierung dieser Leistungen.