Wie wird Sterbehilfe in Belgien durchgeführt?

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In Belgien ist die Sterbehilfe seit 2002 legal und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Antrag auf Sterbehilfe**: Der Patient muss einen schriftlichen Antrag stellen, der von einem Arzt bestätigt werden muss. Der Antrag kann jederzeit widerrufen werden. . **Kriterien**: Der Patient muss an einer unheilbaren Krankheit leiden, die mit unerträglichen Schmerzen verbunden ist. Zudem muss der Patient volljährig und in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu treffen. 3. **Ärztliche Konsultation**: Der Antrag wird von mindestens zwei Ärzten geprüft. Diese müssen bestätigen, dass die Kriterien erfüllt sind und dass der Patient die Entscheidung freiwillig und ohne Druck getroffen hat. 4. **Wartezeit**: Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von mindestens einen Monat zwischen dem Antrag und der Durchführung der Sterbehilfe, es sei denn, es handelt sich um eine akute medizinische Situation. 5. **Durchführung**: Die Sterbehilfe kann durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments erfolgen, das der Patient selbst einnehmen kann oder das vom Arzt verabreicht wird. 6. **Dokumentation**: Alle Schritte müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die belgischen Regelungen zur Sterbehilfe sind umfassend und zielen darauf ab, den Patienten in einer schwierigen Lebenssituation zu unterstützen, während gleichzeitig Missbrauch verhindert wird.

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