Das Pflegegeld nach § 64a SGB XII wird von den Sozialhilfeträgern gezahlt. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind. Die Zahlung erfolgt in der Regel an die pflegebedürftige Person oder an die Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Person in einer bestimmten Weise pflegebedürftig ist und die entsprechenden Anträge gestellt wurden.