Wer zahlt die Krankheitskosten bei Bürgergeldempfängern?

Antwort vom

Bei Bürgergeld zahlt die **gesetzliche Krankenversicherung (GKV)** die Behandlungskosten – Bürgergeldempfänger sind in der Regel **pflichtversichert**. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei **nicht aus deinem Regelsatz** gezahlt, sondern vom **Jobcenter** übernommen bzw. an die Krankenkasse abgeführt (als Pauschale/Beitragszahlung). Ausnahmen: - **Privat krankenversichert**: Das Jobcenter übernimmt grundsätzlich **nur einen begrenzten Zuschuss** (meist bis zur Höhe, die in der GKV anfallen würde); Mehrkosten können bei dir verbleiben. - **Nicht krankenversichert**: Das Jobcenter muss die **Krankenversicherung klären** (z. B. Wiederaufnahme in die GKV); bis dahin werden notwendige Leistungen über Übergangs-/Notfallregelungen abgesichert.

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