Wer ist für die Herstellung, Beratung und den Verkauf von Arzneimitteln zuständig?

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In Deutschland ist die Herstellung, Beratung und der Verkauf von Arzneimitteln in erster Linie durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Die zuständigen Behörden sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Landesbehörden für Gesundheit. Apotheker sind ebenfalls für die Beratung und den Verkauf von Arzneimitteln zuständig, während pharmazeutische Unternehmen für die Herstellung verantwortlich sind.