In Deutschland wird der größte Teil der Gesundheitsausgaben für ambulante und stationäre Heilbehandlung ausgegeben – also vor allem für Arztpraxen und Krankenhäuse...
Wer ist für die Herstellung, Beratung und den Verkauf von Arzneimitteln zuständig?
Antwort vomIn Deutschland ist die Herstellung, Beratung und der Verkauf von Arzneimitteln in erster Linie durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Die zuständigen Behörden sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Landesbehörden für Gesundheit. Apotheker sind ebenfalls für die Beratung und den Verkauf von Arzneimitteln zuständig, während pharmazeutische Unternehmen für die Herstellung verantwortlich sind.