Wer ist an einer Pflegeplanung berechtigt?

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An einer Pflegeplanung sind in der Regel folgende Personen berechtigt und beteiligt: 1. **Pflegebedürftige Person**: Die betroffene Person hat das Recht, in die Pflegeplanung einbezogen zu werden und ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. 2. **Angehörige**: Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen können ebenfalls in den Prozess einbezogen werden, um die Perspektive der Pflegebedürftigen zu vertreten. 3. **Pflegekräfte**: Fachkräfte, die direkt in die Pflege involviert sind, wie Pflegekräfte oder Pflegefachkräfte, sind entscheidend für die Erstellung und Umsetzung der Pflegeplanung. 4. **Ärzte**: Ärzte können ebenfalls in die Pflegeplanung einbezogen werden, insbesondere wenn es um medizinische Aspekte der Pflege geht. 5. **Sozialarbeiter**: In einigen Fällen können auch Sozialarbeiter hinzugezogen werden, um soziale und psychologische Aspekte zu berücksichtigen. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Einrichtung und individuellen Bedürfnissen variieren.

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