Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen ohne Patientenverfügung in der Schweiz?

Antwort

In der Schweiz entscheidet in der Regel das behandelnde medizinische Personal über die medizinischen Maßnahmen, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist. Dabei wird die mutmaßliche Willensäußerung des Patienten berücksichtigt. Wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist, können Angehörige oder nahe Vertraute in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. In bestimmten Fällen kann auch ein Gericht eingeschaltet werden, um im besten Interesse des Patienten zu entscheiden. Es ist wichtig, dass die Entscheidungen im Einklang mit den ethischen Richtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

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