Wer darf die Diagnose Demenz stellen?

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Die Diagnose einer Demenz kann in der Regel von Fachärztinnen und Fachärzten für Neurologie, Psychiatrie oder Geriatrie gestellt werden. Auch spezialisierte Gedächtnisambulanzen oder Memory-Kliniken sind dafür zuständig. Hausärztinnen und Hausärzte können einen ersten Verdacht äußern und die notwendigen Überweisungen zu den entsprechenden Fachärzten veranlassen. Die endgültige Diagnose erfolgt jedoch meist nach einer ausführlichen Untersuchung, die Anamnese, körperliche und neurologische Untersuchungen, neuropsychologische Tests sowie bildgebende Verfahren (z. B. MRT oder CT) umfasst.

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