In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch n... [mehr]
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen klassifizieren. Diese Pflegegrade sind: 1. **Pflegegrad 1**: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 2. **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 3. **Pflegegrad 3**: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 4. **Pflegegrad 4**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 5. **Pflegegrad 5**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Die Entscheidung, welcher Pflegegrad auf einen Patienten zutrifft, wird von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) oder anderen unabhängigen Gutachtern getroffen. Die Beurteilung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren, bei dem der Gutachter den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung besucht. Dabei wird ein standardisiertes Bewertungsverfahren angewendet, das verschiedene Module umfasst, wie z.B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: [Pflegegrade](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegegrade.html).
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch n... [mehr]