„Zuzahlungen zur Leistung der GKV“ beziehen sich auf die zusätzlichen Kosten, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst tragen müssen, wenn sie bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Zuzahlungen sind gesetzlich festgelegt und sollen die Versicherten an den Kosten beteiligen. Drei Beispiele für Zuzahlungen sind: 1. **Arzneimittel**: Bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten müssen Versicherte in der Regel eine Zuzahlung leisten, die meist 10 % des Arzneimittelpreises beträgt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. 2. **Krankenhausaufenthalt**: Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus müssen Versicherte pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro leisten, maximal jedoch für 28 Tage im Jahr. 3. **Rehabilitation**: Bei Rehabilitationsmaßnahmen müssen Versicherte ebenfalls eine Zuzahlung leisten, die in der Regel 10 % der Kosten beträgt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Maßnahme.