Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und keine Privatunternehmen. Sie dürfen keine Gewinne im klassischen Sinne erwirtschaften, sondern sind verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Überschüsse, die entstehen, können jedoch in verschiedenen Formen verwendet werden: 1. **Rücklagen**: Überschüsse können in Rücklagen eingestellt werden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und zukünftige Ausgaben zu decken. 2. **Beitragsrückerstattung**: Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung an, wenn sie im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. 3. **Verbesserung der Leistungen**: Überschüsse können auch dazu verwendet werden, die Leistungen für die Versicherten zu verbessern, beispielsweise durch zusätzliche Gesundheitsangebote oder Präventionsmaßnahmen. 4. **Senkung der Beiträge**: In einigen Fällen können die Krankenkassen die Beiträge senken, wenn sie über längere Zeit Überschüsse erwirtschaften. Die Verwendung von Überschüssen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben.