Ein Rippenanbruch (Rippenfraktur) kann auch ohne Hämatom (Bluterguss) auftreten, da nicht immer Blutgefäße verletzt werden. Typische Symptome sind Schmerzen beim Atmen, Husten oder Bew... [mehr]
Unter die Schweigepflicht im Krankenhaus fallen alle Informationen, die im Rahmen der Behandlung eines Patienten erlangt werden. Dazu gehören: 1. **Patientendaten**: Persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten. 2. **Medizinische Informationen**: Diagnosen, Behandlungspläne, Befunde, Laborergebnisse und Röntgenbilder. 3. **Gesundheitszustand**: Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand und den Verlauf der Behandlung. 4. **Gespräche**: Alle Gespräche zwischen dem Patienten und dem medizinischen Personal, die im Rahmen der Behandlung stattfinden. 5. **Daten Dritter**: Informationen über Angehörige oder andere Personen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen. Die Schweigepflicht gilt für alle Mitarbeiter im Krankenhaus, einschließlich Ärzte, Pflegepersonal und Verwaltungspersonal. Sie dient dem Schutz der Privatsphäre des Patienten und ist gesetzlich verankert. Verletzungen der Schweigepflicht können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein Rippenanbruch (Rippenfraktur) kann auch ohne Hämatom (Bluterguss) auftreten, da nicht immer Blutgefäße verletzt werden. Typische Symptome sind Schmerzen beim Atmen, Husten oder Bew... [mehr]