Eine BMF (Besondere medizinische Fachkunde) ist beiassenpatienten abrechenbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört in der Regel, dass die Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und die entsprechenden Leistungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Zudem muss der behandelnde Arzt über die notwendige Qualifikation und Zulassung verfügen, um die BMF-Leistungen zu erbringen. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien und Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse zu beachten, da diese variieren können.