Die Aussage „Weg mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Behandlungspflicht im Notfall! Medizin nur gegen Bezahlung!“ ist eine radikale Position, die in Deutschland und den meiste... [mehr]
Die Behandlungspflicht besteht in der Regel, wenn ein Arzt oder eine Ärztin einen Behandlungsvertrag mit einem Patienten oder einer Patientin eingegangen ist. Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Arzt oder die Ärztin die Behandlung annimmt und der Patient oder die Patientin diese in Anspruch nimmt. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine Behandlungspflicht unabhängig von einem Behandlungsvertrag besteht, zum Beispiel: 1. **Notfälle**: In akuten Notfällen sind Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, Hilfe zu leisten, um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. 2. **Gesetzliche Verpflichtungen**: In bestimmten Fällen kann das Gesetz eine Behandlungspflicht vorschreiben, z.B. bei meldepflichtigen Krankheiten oder im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. 3. **Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen**: In öffentlichen Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens kann eine Behandlungspflicht bestehen, die sich aus dem öffentlichen Auftrag zur Gesundheitsversorgung ergibt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen Ärzte und Ärztinnen die Behandlung ablehnen können, z.B. wenn die Behandlung außerhalb ihres Fachgebiets liegt oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört ist.
Die Aussage „Weg mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Behandlungspflicht im Notfall! Medizin nur gegen Bezahlung!“ ist eine radikale Position, die in Deutschland und den meiste... [mehr]
Ärzte fordern einen Medikamentenplan vom Patienten an, um einen vollständigen Überblick über alle aktuell eingenommenen Medikamente zu erhalten. Das ist wichtig, um: - Wechselwirk... [mehr]
Das Wachkoma, auch als „apallisches Syndrom“ oder „vegetativer Zustand“ bezeichnet, ist ein Zustand, bei dem Betroffene zwar wach erscheinen (geöffnete Augen, Schlaf-Wach-... [mehr]