Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Um den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. **Einschreibung an einer Hochschule**: Du musst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein. 2. **Alter**: In der Regel darfst du nicht älter als 30 Jahre sein. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Zweitstudium oder einer längeren Studienzeit aufgrund von Krankheit, kann eine Ausnahme gelten. 3. **Studienzeit**: Der Studententarif gilt in der Regel für die Dauer des Studiums, maximal jedoch bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters. 4. **Hauptberufliches Studium**: Das Studium muss das Hauptaugenmerk deiner Tätigkeit sein. Nebenjobs oder Praktika dürfen nicht den Hauptfokus bilden. 5. **Krankenversicherungspflicht**: Du musst krankenversicherungspflichtig sein, was in der Regel der Fall ist, wenn du als Student eingeschrieben bist. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse oder der Hochschule über spezifische Anforderungen und mögliche Ausnahmen zu informieren.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]