Welche Verjährungsfrist gilt bei Rückforderung der Krankenkasse?

Antwort

Die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Leistungen durch die Krankenkasse beträgt in der Regel vier Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Rückforderungsanspruch entstanden ist. Das bedeutet, dass die Krankenkasse innerhalb dieser vier Jahre ihre Ansprüche geltend machen muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es je nach spezifischem Fall und den genauen Umständen Abweichungen geben kann. Für detaillierte und individuelle Auskünfte empfiehlt es sich, direkt bei der Krankenkasse oder einem Rechtsanwalt nachzufragen.

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