Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterscheiden sich von anderen Gesundheits-Apps in mehreren wesentlichen Punkten: 1. **Zulassung und Regulierung**: DiGA müssen eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland durchlaufen. Dies stellt sicher, dass sie bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Viele andere Gesundheits-Apps unterliegen nicht denselben strengen Regulierungen. 2. **Evidenzbasierung**: DiGA müssen nachweisen, dass sie einen nachweisbaren Nutzen für die Gesundheit der Nutzer bieten. Dies geschieht durch klinische Studien oder andere wissenschaftliche Nachweise. Bei vielen anderen Gesundheits-Apps fehlt dieser Nachweis. 3. **Integration in das Gesundheitssystem**: DiGA sind oft in das deutsche Gesundheitssystem integriert und können von Ärzten verordnet werden. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern. Andere Gesundheits-Apps sind häufig unabhängig und bieten keine solche Integration. 4. **Datenschutz und Sicherheit**: DiGA müssen strenge Datenschutzanforderungen erfüllen, die über die allgemeinen Anforderungen für Apps hinausgehen. Dies ist besonders wichtig, da sie sensible Gesundheitsdaten verarbeiten. 5. **Zielgruppen und Anwendungsbereiche**: DiGA sind häufig auf spezifische medizinische Indikationen ausgerichtet, wie z.B. die Behandlung von psychischen Erkrankungen oder chronischen Krankheiten. Andere Gesundheits-Apps können breiter gefächert sein und sich auf Fitness, Ernährung oder allgemeine Gesundheit konzentrieren. Diese Unterschiede machen DiGA zu einem wichtigen Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung, während andere Gesundheits-Apps oft ergänzende oder unterstützende Funktionen bieten.