Die BGW Handlungshilfe zur psychischen Belastung und die VBG Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung unterscheiden sich in mehreren Aspekten: 1. **Zielgruppe**: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) richtet sich speziell an Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, während die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) eine breitere Zielgruppe anspricht, die verschiedene Branchen umfasst. 2. **Inhaltlicher Fokus**: Die BGW Handlungshilfe legt besonderen Wert auf die spezifischen psychischen Belastungen, die in Gesundheitsberufen auftreten können, wie z.B. emotionale Belastungen durch den Umgang mit Patienten. Die VBG Handlungshilfe hingegen bietet einen umfassenderen Ansatz zur Gefährdungsbeurteilung, der auch andere Aspekte der psychischen Belastung in verschiedenen Arbeitsumfeldern berücksichtigt. 3. **Methodische Ansätze**: Beide Handlungshilfen bieten unterschiedliche methodische Ansätze zur Identifikation und Bewertung psychischer Belastungen. Die BGW könnte spezifische Instrumente und Beispiele für den Gesundheitssektor bereitstellen, während die VBG allgemeinere Methoden für verschiedene Branchen anbietet. 4. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Die BGW und die VBG können unterschiedliche rechtliche Vorgaben und Empfehlungen in ihren Handlungshilfen berücksichtigen, die sich aus den jeweiligen Branchen und deren spezifischen Anforderungen ergeben. Insgesamt zielen beide Handlungshilfen darauf ab, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu minimieren, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Zielgruppen.