Berufskrankheiten sind spezifische Erkrankungen, die direkt durch die Ausübung eines Berufs oder durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden. Sie sind in der Regel in den Berufskrankheiten-Verzeichnissen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgeführt und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. Beispiele sind Lärmschwerhörigkeit, Asbestose oder bestimmte Hauterkrankungen. Allgemeine Krankheiten hingegen sind Erkrankungen, die nicht direkt mit einem Beruf in Verbindung stehen und aus verschiedenen Ursachen entstehen können, wie genetischen Faktoren, Lebensstil, Umwelt oder Infektionen. Dazu zählen beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Grippe. Der Hauptunterschied liegt also in der Ursache und der Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit. Berufskrankheiten sind spezifisch auf die Arbeit zurückzuführen, während allgemeine Krankheiten vielfältige Ursachen haben können.