Kann ein türkischer Arbeitnehmer in Deutschland seine Mutter familienversichern?

Antwort

In Deutschland ist die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich für Ehepartner und Kinder vorgesehen. Eine Mutter kann in der Regel nicht über die Mitgliedschaft ihres Kindes familienversichert werden, es sei denn, es handelt sich um besondere Umstände, wie z.B. eine Pflegebedürftigkeit oder wenn die Mutter in einer Notlage ist und keine eigenen Einkünfte hat. Es ist ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

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