Wie wirkt sich ein Trägerwechsel auf die persönliche Ermächtigung nach §116 SGB V aus?

Antwort

Ein Trägerwechsel kann sich auf eine persönliche Ermächtigung nach 116 SGB V auswirken, da die Ermächtigung in der Regel an den jeweiligen Leistungsträger gebunden ist. Wenn du von einem Träger (z.B. einer gesetzlichen Krankenkasse) zu einem anderen wechselst, kann es sein, dass die neue Krankenkasse die bestehende Ermächtigung nicht anerkennt oder andere Voraussetzungen für die Ermächtigung hat. Es ist wichtig, dass du dich direkt bei der neuen Krankenkasse informierst, ob die persönliche Ermächtigung weiterhin gültig ist oder ob du gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen musst. In vielen Fällen ist es ratsam, die Ermächtigung vor dem Trägerwechsel zu klären, um mögliche Unterbrechungen in der Versorgung zu vermeiden.

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