Bei einem Kassenpatienten darf der Hausarzt für ein normales Kassenrezept grundsätzlich nichts extra verlangen. Das läuft über die gesetzliche Krankenversicherung. (kbv.de) Anders...
Wie formuliere ich korrekt, dass der nächste Termin zur Abholung eines Rezepts der 30.04.2026 ist?
Antwort vomDie korrekte Formulierung wäre: "Der nächste Termin zur Abholung eines Rezepts ist der 30.04.2026."