Ja, bei einem Graduiertenstudium kannst du in der Regel den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen, solange du die Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehört, dass du an einer Hochschule immatrikuliert bist und das Studium in der Regelstudienzeit absolvierst. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da es je nach individueller Situation Unterschiede geben kann.