Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Ja, bei einem Graduiertenstudium kannst du in der Regel den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen, solange du die Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehört, dass du an einer Hochschule immatrikuliert bist und das Studium in der Regelstudienzeit absolvierst. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, da es je nach individueller Situation Unterschiede geben kann.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]