Wer darf in den Niederlanden die Sterbehilfe beantragen?

Antwort

In den Niederlanden dürfen Personen Sterbehilfe beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind im "Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung" (Euthanasiegesetz) festgelegt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: 1. **Freiwilliger und gut überlegter Antrag**: Der Patient muss den Wunsch nach Sterbehilfe freiwillig und nach reiflicher Überlegung äußern. 2. **Unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung**: Der Patient muss an unerträglichem Leiden ohne Aussicht auf Besserung leiden. 3. **Informierte Entscheidung**: Der Patient muss umfassend über seine Situation und die Prognose informiert sein. 4. **Keine zumutbare Alternative**: Es darf keine andere zumutbare Lösung zur Linderung des Leidens geben. 5. **Zweite Meinung**: Ein zweiter, unabhängiger Arzt muss konsultiert werden und die Kriterien bestätigen. 6. **Sorgfältige Durchführung**: Die Sterbehilfe muss nach den medizinischen Standards sorgfältig durchgeführt werden. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der niederländischen Regierung zu finden: [Rijksoverheid](https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/levenseinde-en-euthanasie/euthanasie).

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