Die Standards für die Qualifikation im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes sind klar geregelt. Sie betreffen insbesondere Anbieter, die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Rahmen des § 20 SGB V umsetzen möchten. **Wesentliche Anforderungen an die Qualifikation:** 1. **Grundqualifikation:** Anbieter müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einem gesundheitsbezogenen Beruf nachweisen. Dazu zählen z. B. Abschlüsse in: - Medizin - Psychologie - Sportwissenschaft - Ernährungswissenschaft - Sozialpädagogik - Gesundheitswissenschaften - Pflegewissenschaften 2. **Zusatzqualifikation:** Zusätzlich zur Grundqualifikation ist eine Zusatzqualifikation im Bereich BGM/BGF erforderlich. Diese kann durch: - einschlägige Fort- und Weiterbildungen (z. B. BGM-Manager/in, BGF-Berater/in) - oder durch nachgewiesene praktische Erfahrung im BGM (z. B. mehrjährige Tätigkeit im Bereich BGM/BGF) erbracht werden. 3. **Inhalte der Zusatzqualifikation:** Die Zusatzqualifikation muss folgende Inhalte abdecken: - Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements - Organisationsentwicklung und Change Management - Arbeitspsychologie und Arbeitsmedizin - Rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Arbeitsschutzgesetz, SGB V) - Methoden der Bedarfserhebung, Analyse und Evaluation - Entwicklung, Umsetzung und Steuerung von BGM-Maßnahmen 4. **Anerkennung von Anbietern:** Anbieter müssen ihre Qualifikation gegenüber den Krankenkassen nachweisen. Die Krankenkassen prüfen die Qualifikationen und entscheiden über die Anerkennung. **Weitere Informationen und Details findest du direkt im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes:** [Leitfaden Prävention (GKV-Spitzenverband)](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_gesundheitsfoerderung/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp) **Hinweis:** Die Anforderungen können sich im Detail je nach Maßnahme und Setting unterscheiden. Es empfiehlt sich, den aktuellen Leitfaden Prävention zu konsultieren oder direkt bei einer gesetzlichen Krankenkasse nachzufragen.