Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Die Formulierung, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, findet sich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), und zwar in § 12.
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]