Ja, sowohl Polizisten als auch Soldaten in Deutschland haben in der Regel eine Gesundheitskarte, allerdings gibt Unterschiede: **izisten:** Polizisten sind in der Regel beihilfeberechtigt und priva... [mehr]
In Deutschland ist der Befreiungsstatus von der Zuzahlung in der Regel auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Apotheken – auch Versandapotheken wie die Shop-Apotheke ([shop-apotheke.com](https://www.shop-apotheke.com/)) – können diesen Status normalerweise beim Einlesen der Karte erkennen. Allerdings gibt es bei Online-Bestellungen Besonderheiten: Da die Karte nicht vor Ort eingelesen werden kann, benötigt die Shop-Apotheke in der Regel einen Nachweis über die Befreiung. Das bedeutet, du musst eine Kopie der Befreiungsbescheinigung deiner Krankenkasse einreichen, damit die Shop-Apotheke weiß, dass du von der Zuzahlung befreit bist. Fazit: Für Bestellungen bei der Shop-Apotheke reicht die Information auf der Gesundheitskarte nicht aus, da diese nicht eingelesen werden kann. Du solltest daher eine Kopie der Befreiungsmitteilung deiner Krankenkasse einreichen. Genaue Informationen dazu findest du auch auf der Website der Shop-Apotheke oder im Kundenservice-Bereich.
Ja, sowohl Polizisten als auch Soldaten in Deutschland haben in der Regel eine Gesundheitskarte, allerdings gibt Unterschiede: **izisten:** Polizisten sind in der Regel beihilfeberechtigt und priva... [mehr]