Ab welchem Ausmaß kann ich einen Schwerbehindertenausweis bei KHK beantragen?

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Um einen Schwerbehindertenausweis bei einer koronaren Herzkrankheit (KHK) zu beantragen, muss in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. Der GdB wird durch das zuständige Versorgungsamt festgelegt und hängt von der Schwere der Erkrankung und den daraus resultierenden Einschränkungen ab. Es ist ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Gutachten beizufügen, um den Antrag zu unterstützen.

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