Welche Schritte sind bei der GOÄ-Abrechnung zu beachten?

Antwort

Bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind mehrere Schritte zu beachten: 1. **Leistungsdokumentation**: Alle erbrachten Leistungen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören Diagnosen, Behandlungen und durchgeführte Untersuchungen. 2. **Zugehörige Gebührenziffern**: Für jede erbrachte Leistung muss die entsprechende GOÄ-Gebührenziffer ermittelt werden. Es ist wichtig, die korrekten Ziffern auszuwählen, um eine ordnungsgemäße Abrechnung sicherzustellen. 3. **Berechnung der Gebühren**: Die Gebühren werden auf Basis der GOÄ-Ziffern und des individuellen Steigerungsfaktors berechnet. Der Steigerungsfaktor kann je nach Praxis und Leistung variieren. 4. **Erstellung der Rechnung**: Die Rechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, wie z.B. die Patientendaten, die erbrachten Leistungen, die entsprechenden GOÄ-Ziffern und die Gesamtsumme. 5. **Versand der Rechnung**: Die Rechnung sollte dem Patienten oder der Krankenkasse (bei privatversicherten Patienten) zeitnah zugestellt werden. 6. **Zahlungseingang überwachen**: Nach dem Versand der Rechnung ist es wichtig, den Zahlungseingang zu überwachen und gegebenenfalls Mahnungen zu versenden, falls Zahlungen ausbleiben. 7. **Aufbewahrung der Unterlagen**: Alle Abrechnungsunterlagen sollten gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden, um im Falle von Prüfungen oder Nachfragen nachweisen zu können, welche Leistungen erbracht wurden. Diese Schritte helfen, eine korrekte und transparente Abrechnung nach GOÄ sicherzustellen.

Kategorie: Gesundheit Tags: GOÄ Abrechnung Arzt
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