Das Robert Koch-Institut (RKI) spielt eine zentrale Rolle im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Deutschland. Es ist die nationale Public-Health-Behörde und hat die Aufgabe, die öffentliche Gesundheit zu schützen und zu fördern. Im Rahmen des IfSG ist das RKI für folgende Aspekte zuständig: 1. **Überwachung von Infektionskrankheiten**: Das RKI sammelt und analysiert Daten zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. 2. **Epidemiologische Forschung**: Das Institut führt Studien durch, um die Verbreitung und die Ursachen von Infektionskrankheiten besser zu verstehen. 3. **Beratung der Bundesregierung**: Das RKI berät die Bundesregierung und die Gesundheitsbehörden in Fragen des Infektionsschutzes und der Gesundheitsförderung. 4. **Richtlinien und Empfehlungen**: Es gibt Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen, Impfungen und Hygienemaßnahmen, die auf den Erkenntnissen des RKI basieren. 5. **Öffentlichkeitsarbeit**: Das RKI informiert die Bevölkerung über Risiken von Infektionskrankheiten und gibt Hinweise zur Prävention. Insgesamt trägt das RKI entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu kontrollieren.