Rollator oder Rollstuhl bei Kniearthrose Grad 3, Arthritis und Bewegungseinschränkung?

Antwort

Bei den genannten Befunden – Streck- und Beugedefizit, Arthrose Grad 3, Arthritis, Fibrose im Gelenk und Osteophyten – ist die Mobilität des Kniegelenks deutlich eingeschränkt und schmerzhaft. Die Entscheidung zwischen Rollator und Rollstuhl hängt vor allem davon ab, wie viel eigenständige Gehfähigkeit noch vorhanden ist und wie stark die Schmerzen sowie die Belastbarkeit im Alltag sind. **Rollator:** Ein Rollator ist dann sinnvoll, wenn noch eigenständiges Gehen möglich ist, aber eine Unterstützung zur Entlastung des Kniegelenks, zur Sturzprophylaxe und zur Verbesserung der Sicherheit benötigt wird. Er fördert die Eigenständigkeit und Bewegung, was auch für die Muskulatur und das Herz-Kreislauf-System vorteilhaft ist. **Rollstuhl:** Ein Rollstuhl ist angezeigt, wenn das Gehen – auch mit Hilfsmitteln – nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist, etwa wegen starker Schmerzen, Instabilität oder sehr ausgeprägter Bewegungseinschränkung. Er bietet maximale Entlastung und Sicherheit, schränkt aber die Eigenständigkeit stärker ein. **Fazit:** Solange noch Gehfähigkeit besteht und die Schmerzen mit Hilfsmitteln tolerierbar sind, ist ein Rollator meist die bessere Wahl. Ein Rollstuhl sollte in Erwägung gezogen werden, wenn das Gehen selbst mit Rollator nicht mehr möglich oder zu schmerzhaft ist. Eine genaue Entscheidung sollte immer individuell und idealerweise gemeinsam mit dem behandelnden Orthopäden oder Physiotherapeuten getroffen werden, da sie die Situation am besten einschätzen können.

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