Ab welcher Blutalkoholkonzentration spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit?

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In Deutschland spricht man von „relativer Fahruntüchtigkeit“ ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Das bedeutet, dass neben der festgestellten Blutalkoholkonzentration auch auffälliges Verhalten oder Fahrfehler nachgewiesen werden müssen, um von relativer Fahruntüchtigkeit zu sprechen.

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