Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Eine Verlängerung einer Psychotherapie kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein: 1. **Unvollständige Zielerreichung**: Wenn die ursprünglich gesetzten Therapieziele noch nicht vollständig erreicht wurden. 2. **Komplexität der Probleme**: Bei komplexen oder tief verwurzelten psychischen Problemen, die mehr Zeit zur Bearbeitung benötigen. 3. **Veränderung der Lebensumstände**: Wenn sich während der Therapie neue belastende Lebensumstände ergeben haben, die zusätzliche Unterstützung erfordern. 4. **Stabilisierung**: Um die erzielten Fortschritte zu festigen und Rückfälle zu vermeiden. 5. **Therapeutische Beziehung**: Wenn eine starke therapeutische Beziehung aufgebaut wurde, die weiterhin als unterstützend empfunden wird. Es ist wichtig, diese Entscheidung gemeinsam mit dem Therapeuten zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verlängerung der Therapie sinnvoll und zielführend ist.
Ja, die psychotherapeutische Sprechstunde wird für Psychotherapeut*innen vergütet. In Deutschland ist die psychotherapeutische Sprechstunde seit 2017 ein verpflichtender Bestandteil der ambu... [mehr]
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde bis zu **6 Sprechstunden à 50 Minuten** (bzw. bis... [mehr]
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, also bis zum 2... [mehr]