Darf die Psychiatrie die Polizei bei Nacktkontrollen hinzuziehen?

Antwort

Ja, in bestimmten Situationen kann die Psychiatrie die Polizei hinzuziehen, um bei einer Nacktkontrolle zu assistieren. Dies kann der Fall sein, wenn eine akute Gefahr für die Sicherheit des Patienten oder des Personals besteht und der Patient nicht kooperativ ist. Solche Maßnahmen müssen jedoch immer verhältnismäßig und rechtlich gerechtfertigt sein, um die Rechte des Patienten zu schützen. Es ist wichtig, dass solche Eingriffe unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und ethischen Richtlinien erfolgen.

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