Wie ist das Prozedere zur Unterbringung nach PsychKG Berlin?

Antwort

Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) in Berlin regelt die Unterbringung von Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Hier ist das Prozedere der Unterbringung nach dem PsychKG Berlin in der Reihenfolge: 1. **Antragstellung**: Eine Unterbringung nach dem PsychKG kann von verschiedenen Personen oder Institutionen beantragt werden, z.B. von Angehörigen, Ärzten oder der Polizei. 2. **Ärztliche Untersuchung**: Vor der Unterbringung muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Ein Arzt muss bestätigen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt und dass eine akute Gefahr besteht. 3. **Richterliche Anordnung**: Die Unterbringung muss von einem Richter angeordnet werden. Der Antrag auf Unterbringung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Richter prüft die ärztlichen Unterlagen und kann eine Anhörung der betroffenen Person anordnen. 4. **Vorläufige Unterbringung**: In dringenden Fällen kann eine vorläufige Unterbringung durch die Polizei oder einen Arzt angeordnet werden, bis eine richterliche Entscheidung vorliegt. Diese vorläufige Unterbringung darf jedoch nur für eine kurze Zeit (in der Regel 24 Stunden) erfolgen. 5. **Richterliche Entscheidung**: Der Richter entscheidet nach Prüfung aller Unterlagen und eventuell nach einer Anhörung der betroffenen Person über die Unterbringung. Die Entscheidung wird schriftlich festgehalten. 6. **Durchführung der Unterbringung**: Bei einer positiven Entscheidung wird die betroffene Person in eine geeignete psychiatrische Einrichtung gebracht. Die Einrichtung muss über die Entscheidung informiert werden und die Unterbringung entsprechend umsetzen. 7. **Überprüfung der Unterbringung**: Die Unterbringung muss regelmäßig überprüft werden. Der Richter legt fest, in welchen Abständen diese Überprüfungen stattfinden sollen. Die betroffene Person hat das Recht, gegen die Unterbringung Beschwerde einzulegen. 8. **Beendigung der Unterbringung**: Die Unterbringung endet, wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung nicht mehr vorliegen. Dies kann durch eine ärztliche Entlassung oder eine richterliche Entscheidung erfolgen. Weitere Informationen zum PsychKG Berlin findest du auf der offiziellen Website des Berliner Senats: [Psychisch-Kranken-Gesetz Berlin](https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/gesetzblatt/archiv/2020/ausgabe-nr-22-vom-30-06-2020-s-379-400.pdf).

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