Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat mehrere Pro-Argumente, die seine Existenz und Durchsetzung rechtfertigen: 1. **Gesundheitsschutz**: Das BtMG schützt die Gesundheit der Bevölkerung, indem es den Zugang zu gefährlichen und potenziell süchtig machenden Substanzen reguliert und kontrolliert. 2. **Kriminalitätsbekämpfung**: Durch die Regulierung und Strafverfolgung des illegalen Drogenhandels trägt das BtMG zur Reduzierung der damit verbundenen Kriminalität bei. 3. **Jugendschutz**: Das Gesetz schützt besonders gefährdete Gruppen wie Jugendliche vor dem Zugang zu und dem Missbrauch von Betäubungsmitteln. 4. **Suchtprävention**: Durch die Kontrolle und Einschränkung des Zugangs zu Betäubungsmitteln wird die Prävention von Suchterkrankungen gefördert. 5. **Öffentliche Sicherheit**: Das BtMG trägt zur öffentlichen Sicherheit bei, indem es den illegalen Handel und Konsum von Drogen einschränkt, was wiederum die allgemeine Kriminalitätsrate senken kann. 6. **Regulierung des medizinischen Gebrauchs**: Das Gesetz ermöglicht den kontrollierten Einsatz von Betäubungsmitteln zu medizinischen Zwecken, was für die Behandlung bestimmter Krankheiten und Schmerzen notwendig ist. 7. **Internationale Verpflichtungen**: Das BtMG erfüllt internationale Abkommen und Verpflichtungen zur Kontrolle von Betäubungsmitteln, wie z.B. die Einhaltung der UN-Drogenkonventionen. Diese Argumente verdeutlichen, warum das Betäubungsmittelgesetz als notwendig und sinnvoll erachtet wird.