In der Regel ist es nicht zulässig, die Biographie (also die Erstellung eines biografischen Berichts oder ähnliches) am selben Tag wie eine Sprechstunde abzurechnen, da die Abrechnung in der Regel für unterschiedliche Leistungen erfolgt. Es ist wichtig, die spezifischen Richtlinien und Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse oder des Abrechnungsmodells zu beachten. Es empfiehlt sich, dies direkt mit der Krankenkasse oder einem Abrechnungsdienstleister zu klären, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.