Eine Praxisbesonderheit wird in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) genehmigt. Der Prozess kann je nach Bundesland und KV leicht variieren, aber im Allgemeinen sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Antragstellung**: Der Arzt oder die Praxis muss einen Antrag auf Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einreichen. Der Antrag sollte detaillierte Informationen über die Praxis und die spezifischen Besonderheiten enthalten. 2. **Begründung**: Es ist wichtig, eine ausführliche Begründung beizufügen, warum die Praxis als Besonderheit anerkannt werden sollte. Dies kann besondere medizinische Leistungen, eine spezielle Patientenstruktur oder andere relevante Faktoren umfassen. 3. **Nachweise**: Oft müssen Nachweise erbracht werden, die die Angaben im Antrag unterstützen. Dies können z.B. Patientendaten, Abrechnungsdaten oder andere relevante Dokumente sein. 4. **Prüfung durch die KV**: Die Kassenärztliche Vereinigung prüft den Antrag und die beigefügten Unterlagen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die KV sicherstellen muss, dass alle Kriterien für eine Praxisbesonderheit erfüllt sind. 5. **Bescheid**: Nach der Prüfung erhält die Praxis einen Bescheid von der KV. Dieser Bescheid informiert darüber, ob die Praxisbesonderheit anerkannt wurde oder nicht. Bei einer Ablehnung kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen sollte die zuständige Kassenärztliche Vereinigung kontaktiert werden. Hier ist ein Link zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die weitere Informationen bereitstellt: [KBV](https://www.kbv.de).