Welche Leistungen zur Prävention gemäß SGB V werden seit 2007 finanziert?

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Seit 2007 werden gemäß dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verschiedene Leistungen zur Prävention finanziert. Diese umfassen unter anderem: 1. **Gesundheitsuntersuchungen**: Regelmäßige Check-ups zur Früherkennung von Krankheiten. 2. **Impfungen**: Schutzimpfungen zur Verhütung von Infektionskrankheiten. 3. **Krebsvorsorgeuntersuchungen**: Spezifische Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. 4. **Präventionskurse**: Kurse zur Förderung eines gesunden Lebensstils, z.B. in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. 5. **Betriebliche Gesundheitsförderung**: Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. 6. **Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche**: U-Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und Behandlung von Entwicklungsstörungen und Krankheiten. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und zu fördern. Weitere Informationen findest du im SGB V, insbesondere in den §§ 20 bis 25.

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