In Bayern dürfen Physician Assistants (PAs) unter bestimmten Bedingungen an der Triage teilnehmen. Die genauen Regelungen und Bedingungen werden von der Bayerischen Landesärztekammer festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass PAs unter der Aufsicht und Verantwortung eines Arztes arbeiten und nur Tätigkeiten ausführen dürfen, die ihnen vom Arzt delegiert wurden. Die Triage, also die Einschätzung und Priorisierung von Patienten nach Dringlichkeit, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die in der Regel von medizinisch qualifiziertem Personal durchgeführt wird. Wenn PAs an der Triage beteiligt sind, müssen sie entsprechend geschult und qualifiziert sein und es muss eine klare Delegation und Supervision durch einen Arzt erfolgen. Für detaillierte und spezifische Informationen empfiehlt es sich, direkt bei der Bayerischen Landesärztekammer nachzufragen oder deren offizielle Richtlinien zu konsultieren: [Bayerische Landesärztekammer](https://www.blaek.de).