Für ungelernte Pflegehilfskräfte in der ambulanten Pflege gibt es keine bundesweit einheitliche, abschließende „Pflicht-Unterweisungsliste“ nur für diese Berufsgruppe. In der Praxis ergeben sich verpflichtende Unterweisungen aus Arbeitsschutzrecht, Infektionsschutz/Hygiene, Medizinprodukte‑/Arzneimittel‑Regeln, Datenschutz sowie aus den Vorgaben des Arbeitgebers (Gefährdungsbeurteilung, Hygieneplan, QM) und ggf. aus Landesrecht/Heimrecht (je nach Setting). Typische Pflichtunterweisungen sind: 1) Arbeitsschutz (ArbSchG, DGUV) - Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (bei Einstellung und danach regelmäßig, i.d.R. mindestens jährlich) - Unterweisung zu Gefährdungen im ambulanten Einsatz: Alleinarbeit, Wege-/Dienstfahrten, Hausbesuche, Gewalt/Übergriffe, Notfallorganisation - Ergonomie/kinästhetisches Arbeiten, rückenschonendes Heben/Transfer, Sturzprävention im Einsatz - Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Desinfektionsmittel) nach GefStoffV inkl. Betriebsanweisungen/Sicherheitsdatenblätter - Biostoffe/Infektionsgefährdung nach BioStoffV (z.B. Kontakt zu Körperflüssigkeiten, Nadelstichverletzungen – auch wenn Hilfskräfte nicht stechen sollen) - Brandschutz- und Notfallunterweisung (Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Erste Hilfe/Notfallkette) 2) Hygiene & Infektionsprävention (IfSG, KRINKO/RKI, Hygieneplan) - Basishygiene: Händehygiene, PSA (Handschuhe, MNS/FFP2 je nach Lage), Flächen-/Wäschedesinfektion, Abfallentsorgung - Umgang mit infektiösen Patienten/Material (z.B. MRSA, Norovirus, C. difficile) nach Hygieneplan - Aufbereitung/Transport von Pflegehilfsmitteln (z.B. Waschschüsseln, Lagerungshilfen) nach internen Vorgaben - Impf-/Immunitätsbezogene Belehrungen, soweit vom Arbeitgeber gefordert (z.B. Angebot/Organisation nach Gefährdungsbeurteilung) 3) Datenschutz & Schweigepflicht (DSGVO, BDSG, § 203 StGB) - Vertraulichkeit/Schweigepflicht, Umgang mit Patientendaten im Haushalt, Telefon, Messenger, Fotos - Dokumentation: sichere Aufbewahrung/Transport von Unterlagen, mobile Endgeräte, Zugriffsrechte 4) Qualität, Dokumentation, Delegation/Kompetenzgrenzen (SGB V, QM, interne Standards) - Einweisung in das QM-System/Arbeitsanweisungen, Pflege- und Leistungsdokumentation - Delegationsregeln: Was Hilfskräfte dürfen/nicht dürfen; wann sofort Fachkraft/PDL informieren - Umgang mit Beschwerden, kritischen Ereignissen, CIRS/Fehlermeldungen (falls vorhanden) 5) Medizinprodukte & Hilfsmittel (MPDG/MDR, Betreiberpflichten) - Einweisung/Anwendung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten, die Hilfskräfte nutzen (z.B. Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, Antidekubitus-Hilfen, ggf. Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgerät – nur wenn vorgesehen) - Hygiene/Desinfektion, Funktionskontrolle, Meldung von Vorkommnissen/Defekten 6) Arzneimittelbezogene Unterweisungen (nur soweit Tätigkeit vorgesehen) - Grundregeln zur Arzneimittelsicherheit (Verwechslungen, Lagerung, Dokumentation, „6‑R‑Regel“ als Prinzip) - Klare Abgrenzung: Verabreichen/Injektionen/Infusionen sind i.d.R. Fachkraftaufgaben; Hilfskräfte nur im Rahmen eindeutig delegierter, geschulter Tätigkeiten und nach interner Regelung 7) Notfallmanagement im ambulanten Setting - Erkennen von Notfällen (z.B. Schlaganfallzeichen, Atemnot, Hypoglykämie), Alarmierung (112), Basismaßnahmen bis Hilfe eintrifft - Umgang mit Stürzen, Blutungen, akuter Verwirrtheit; Meldewege zur Fachkraft/PDL 8) Spezifische Unterweisungen aus der Gefährdungsbeurteilung - z.B. Umgang mit Haustieren, Raucherhaushalten, Schimmel/Umweltbelastungen, psychosoziale Belastungen, Deeskalation, Suchtmittel im Haushalt Wichtig: „Pflicht“ heißt hier meist „vom Arbeitgeber zu unterweisen“ (dokument