Ja, mit Pflegegrad 4 kann man in der Regel einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Pflegegrad zeigt an, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, was oft auch mit einem Grad der Behinderung (GdB) einhergeht. Die Entscheidung über die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises trifft das zuständige Versorgungsamt, das den Grad der Behinderung anhand verschiedener Kriterien festlegt. Es ist ratsam, sich direkt beim Versorgungsamt oder einer Beratungsstelle zu informieren, um die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu klären.