Bei einer Plenums-Lähmung kann Anspruch auf Pflegegeld bestehen, wenn die Lähmung zu einem erhöhten Pflegebedarf führt. In Deutschland wird Pflegegeld in der Regel von der Pflegeversicherung gewährt, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Einstufung erfolgt in verschiedene Pflegegrade, die den Umfang der benötigten Unterstützung bestimmen. Es ist ratsam, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und gegebenenfalls eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anzufordern.