In der Eingliederungshilfe wird die Patientenverfügung durch das Betreuungsrecht und die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Wichtig ist, dass die Patientenverfügunglich verfasst und klar formuliert ist. Sie sollte spezifische Informationen über die gewünschten Behandlungen enthalten und idealerweise regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. In der Eingliederungshilfe ist es zudem wichtig, dass die Verfügung im Kontext der individuellen Bedürfnisse und der Lebenssituation des Betroffenen betrachtet wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im BGB, insbesondere in den §§ 1901a bis 1901c, festgelegt. Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen sowie die Rolle von Betreuern und Ärzten bei der Umsetzung der Wünsche des Patienten.