Der Patient soll während des Schwindelgefühls vor Stürzen geschützt werden.

Antwort vom

Der korrigierte Satz lautet: "Der Patient soll während dieses Schwindelgefühls vor Stürzen geschützt werden."

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Fällt es dadurch aus der Kassenleistung heraus und muss der Patient mehr bezahlen als früher?

Ja – wenn eine Leistung aus der Kassenleistung herausfällt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie nicht mehr regulär, und der Patient muss die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen...