Ja – wenn eine Leistung aus der Kassenleistung herausfällt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie nicht mehr regulär, und der Patient muss die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen...
Der Patient soll während des Schwindelgefühls vor Stürzen geschützt werden.
Antwort vomDer korrigierte Satz lautet: "Der Patient soll während dieses Schwindelgefühls vor Stürzen geschützt werden."