Was steht im § 20 IfSG?

Antwort

§ 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in befasst sich mit den Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Der Paragraph regelt unter anderem, welche Impfungen von den zuständigen Behörden empfohlen werden und wie diese organisiert und durchgeführt werden sollen. Zudem wird festgelegt, dass bestimmte Impfungen verpflichtend sein können, wenn dies zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten notwendig ist. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kann der Text des § 20 IfSG im Bundesgesetzblatt oder auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden: [§ 20 IfSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Impfungen sind für Pflegehilfskräfte Pflicht?

In Deutschland gibt es für Pflegehilfskräfte keine generelle gesetzliche Impfpflicht. Allerdings gelten bestimmte Vorgaben und Empfehlungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Nach dem Infekt... [mehr]