Was steht im § 20 IfSG?

Antwort

§ 20 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in befasst sich mit den Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Der Paragraph regelt unter anderem, welche Impfungen von den zuständigen Behörden empfohlen werden und wie diese organisiert und durchgeführt werden sollen. Zudem wird festgelegt, dass bestimmte Impfungen verpflichtend sein können, wenn dies zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten notwendig ist. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kann der Text des § 20 IfSG im Bundesgesetzblatt oder auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden: [§ 20 IfSG](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html).

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