Wenn du einen OP-Termin aus persönlichen Gründen verschiebst, hat das in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch auf Krankengeld, solange du weiterhin arbeitsunfähig bist und die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllst. Es ist jedoch wichtig, dass du die Krankenkasse über die Verschiebung informierst und sicherstellst, dass du alle erforderlichen Nachweise für deine Arbeitsunfähigkeit einreichst. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.